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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 173/08 AS   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 173/08 AS (https://dejure.org/2009,116057)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.10.2009 - L 13 B 173/08 AS (https://dejure.org/2009,116057)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - L 13 B 173/08 AS (https://dejure.org/2009,116057)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/11b AS 9/07 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 173/08
    Soweit es nämlich um die Höhe der Regelleistung für die Gruppe der hilfebedürftigen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres geht, deren Regelleistung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II von dem Gesetzgeber festgelegt worden ist, hat nunmehr auch das Bundessozialgericht an der Bemessung der Regelleistung dieser Kinder verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungsbestimmung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (s. dazu die Vorlagebeschlüsse vom 27. Januar 2009 - B 14/11 b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R - jeweils zit. nach juris; Normenkontrollverfahren des BVerfG 1 BvL 1/09, BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).

    Zwar hat das Bundessozialgericht in den Vorlagebeschlüssen vom 27. Januar 2009 Zweifel an der Bemessung der Regelleistung durch den Gesetzgeber geäußert (aaO, jeweils Rz. 21ff.), diese Zweifel beziehen sich aber nur auf die Festlegung der Regelleistung für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, 1. HS SGB II. Soweit es um die Regelleistung erwachsener Hilfesuchender wie hier der Kläger zu 1. und 2. geht, hat das Bundessozialgericht sogar in seinen Vorlagebeschlüssen vom 27. Januar 2009 (aaO, jeweils Rz. 23ff.) nochmals ausdrücklich bekräftigt, dass es weiterhin davon ausgeht, dass der Gesetzgeber bei diesen Hilfesuchenden den ihm von Verfassungs wegen zustehenden Gestaltungsspielraum mit der Festlegung der Regelleistung für diese Personengruppe in § 20 Abs. 2 SGB II nicht überschritten hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2009 - L 13 B 179/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 173/08
    Damit bestand keine Notwendigkeit, zur gebotenen Gleichbehandlung von Bemittelten und Unbemittelten insoweit Prozesskostenhilfe zu bewilligen (s. dazu auch die ständige Rechtsprechung des Senats wie etwa die Beschlüsse vom 17. März 2009 - L 13 B 179/08 AS - und vom 29. August 2008 - L 13 B 59/08 AS - m. w. Nachw.).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungswidrigkeit der Höhe des Sozialgeldes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 173/08
    Soweit es nämlich um die Höhe der Regelleistung für die Gruppe der hilfebedürftigen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres geht, deren Regelleistung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II von dem Gesetzgeber festgelegt worden ist, hat nunmehr auch das Bundessozialgericht an der Bemessung der Regelleistung dieser Kinder verfassungsrechtliche Zweifel geäußert und die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungsbestimmung in § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt (s. dazu die Vorlagebeschlüsse vom 27. Januar 2009 - B 14/11 b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R - jeweils zit. nach juris; Normenkontrollverfahren des BVerfG 1 BvL 1/09, BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 173/08
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. etwa die Urt. vom 23. November 2006 - B 11 b AS 1/06 R -, FEVS 58, 353; Urt. vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 32/06 - Urt. vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 43/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 173/08
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s. etwa die Urt. vom 23. November 2006 - B 11 b AS 1/06 R -, FEVS 58, 353; Urt. vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 32/06 - Urt. vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2010 - L 13 AS 410/09
    Wie nämlich das SG Oldenburg in seinem Beschluss vom 11. November 2009 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Senats (s. etwa den Beschl. vom 14. Oktober 2009 - L 13 B 173/08 AS) zu Recht ausgeführt hat, ist der sich aus dieser fehlerhaften Berechnung ergebende Differenzbetrag derart gering, dass sich ein Bemittelter in Abwägung des Kostenrisikos anwaltlichen Beistandes nicht versichert oder selbst im Vertrauen auf das den (hier gerichtskostenfreien) Sozialgerichtsprozess beherrschende Amtsermittlungsprinzip Klage erhoben hätte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 13 AS 171/07
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung nicht nur des Senats (s. etwa nur den Beschl. vom 14. Oktober 2009 - L 13 B 173/08 AS), sondern auch des Bundessozialgerichts (s. z. B. die Urt. vom 23. November 2006, aaO; vom 27. Februar 2008 - B 14/7 b AS 32/06; vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 43/07 R ), das auch in seinen das Sozialgeld für hilfebedürftige Kinder nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 SGB II betreffenden Vorlagebeschlüssen an das Bundesverfassungsgericht vom 27. Januar 2009 B 14 /11 b AS 9/07 R und B 14 AS 5/08 R - jeweils zit. nach juris) betont hat, dass an der Verfassungsmäßigkeit der Regelleistungen für alleinstehende Erwachsen keine Zweifel bestehen (BSG, Beschl. vom 27. Januar 2009, aaO, jeweils Rz. 23ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2010 - L 13 AS 23/10
    Soweit die Kläger zu 1. und 2. die Gewährung höherer Regelleistungen begehren, verweist der Senat auf seine bis zum Erlass des Urteils vom 09. Februar 2010 ständige Rechtsprechung (u.a. Beschluss vom 14. Oktober 2009 - Az.: L 13 B 173/08 AS), wonach bei Personen der Altersgruppe der Kläger (geboren 1974 und 1975) verfassungsrechtliche Zweifel an der Bemessung der Regelleistung durch den Gesetzgeber in § 20 Abs. 3 SGB II nicht bestanden haben.
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